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Öffentlich


Internetseiten gelten rechtlich als Veröffentlichung. Dementsprechend müssen Sie auch hier Gesetze beachten.
Wenn Sie eine Domain beantragen, passen Sie bloß auf, dass Sie keine registrierten Marken verletzen, das wäre teuer. Wenn Sie nur auf eine Seite mit illegalem Inhalt verweisen, können Sie bestraft werden. Und wenn jemand etwas beleidigendes oder sonst strafrechtlich bedenkliches in Ihr Gästebuch schreibt, sind Sie ebenfalls dran.
Und wenn Sie nicht wollen, dass jeder einfach Ihren Text auf seine Internetseite kopiert, müssen Sie sich schützen.

Tipp: Unter www.recht.de finden Sie ein Forum für rechtliche Fragen! Die Beratung mag vielleicht keinen Anwalt ersetzen, aber dafür ist sie kostenlos!

Namensgebung


Domain-Namen sind namensrechtlich und markenrechtlich geschützt. Sie dürfen daher als Domain keine geschützten Marken- oder Firmennamen benutzen. Ihren eigenen Nachnamen können Sie meist verwenden, ebenso sämtliche nicht geschützten oder nicht schützbaren Begriffe.
Im Internet kann zwar jede Domain nur einmal vergeben werden, aber dennoch können Sie nicht jede freie Domain nehmen, nur weil die entsprechende Firma sie noch nicht belegt hat.

Copyrights


Als Surfer können und dürfen Sie im Internet alles für Ihren eigenen Gebrauch herunterladen.
Wenn Sie diese fremden Inhalte aber auf Ihrer eigenen Homepage verwenden möchten, brauchen Sie die Lizenz des Urhebers. Ausgenommen sind davon alle Software, in deren Readme-Datei dies ausdrücklich erlaubt ist. Geschützt sind sowohl die Texte als auch Bilder, Filme (oder Ausschnitte), Songs und Programme.
Ob die Gestaltung einer Homepage geschützt ist, ist noch nicht eindeutig geklärt. Sie dürfen sich zwar von fremden Ideen inspirieren lassen, eine exakte Kopie ist aber stets unerwünscht!

Auch alle Standbilder, Sequenzen oder Comicfiguren aus Film und Fernsehen sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie eine Fanseite zu einer Serie oder einem Film betreiben, haben Sie auch hier einiges zu beachten.
Musik ist und bleibt urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie MP3-Dateien anbieten oder nur auf fremde MP3-Songs verweisen, machen Sie sich strafbar!

Verweise, Verantwortung


Sie übernehmen grundsätzlich für alle Inhalte Ihrer Homepage die Verantwortung. Dies gilt, nach einigen Gerichtsurteilen, jetzt auch für Verweise. Für jeglichen Verweis auf einen strafbaren Inhalt können Sie belangt werden.
Ausnahme: Verweis-Sammlungen, die aufgrund von Anfragen erzeugt werden.
Verweise zu Raubkopien, Cracks oder auch MP3-Dateien sind verboten, Sie machen sich damit der Förderung illegalen Handels strafbar!

Gästebücher


Wenn Sie ein Gästebuch betreiben haben Sie die regelmäßige Kontrollpflicht. Für alle Inhalte eines Gästebuchs kann der Anbieter verantwortlich gemacht werden. Sie müssen Ihr Gästebuch daher regelmäßig auf beleidigende oder sonst strafrechtlich bedenkliches überprüfen!
Verweist jemand in Ihrem Gästebuch auf illegalen Inhalt, können Sie beenfalls haftbar gemacht werden.


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Martin Zwirner ©5/2000 EMail Online-Forum